Förderantragsberatung

Mit der Förderung durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Verkehrsunternehmen beim Bauen, Aus- und Umbauen ihrer Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt stehen dabei Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu einer klima-, menschen- und umweltfreundlichen Mobilität vorantreiben (siehe auch hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/lgvfg/)

Qualifizierte Fachkonzepte und Konzeptionen sind häufig eine entscheidende Voraussetzung für eine investive Förderung von konkreten Maßnahmen durch das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), weshalb das Ministerium für Verkehr eine Landesförderung aufgesetzt hat. Unter anderem profitieren die Bereiche Rad- und Fußverkehr, ruhige und sichere Ortsmitten, multimodale Knoten und das Thema der Ladeinfrastruktur insbesondere bei kleineren Kommunen von der Förderung (siehe auch hier: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/sonstiges/)

Unsere Leistungen:

Die IGV

  • stimmt bereits im Vorfeld eines Antrages die inhaltliche Ausrichtung von Angeboten und Konzepten auf eine entsprechende Förderfähigkeit ab und
  • begleitet Sie bei der Aufnahme ins Förderprogramm (Schritt 1)
  • und bei der endgültigen Antragstellung (Schritt 2) auf formaler und inhaltlicher Ebene.

Referenzen: Landkreis Heilbronn, Rottweil, Bad Wildbad, Köngen, Gomaringen, Markgröningen u. a.