Lärmaktionspläne sind wichtige Bestandteile von städtebaulichen Planungen und tragen dazu bei, dass Menschen in Wohngebieten, an besonders schutzbedürftigen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Altenheime und Krankenhäuser, und an Arbeitsplätzen besser vor Lärm geschützt werden.
Mit der 2002 von der Europäischen Union erlassenen „Umgebungslärmrichtlinie“ und deren Umsetzung in deutsches Recht (BImSchG) sind alle fünf Jahre Lärmkartierungen und Lärmaktionspläne zu erstellen, in denen für lärmbetroffene Bereiche Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt und ruhige Gebiete definiert werden, die vor einer potentiellen Lärmzunahme geschützt werden sollen.
Auf der Grundlage der veröffentlichten Lärmkarten sind Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2024 zu erstellen bzw. zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden.
Mit dem Ziel, gesundheitsschädliche Lärmbelastungen zu reduzieren und damit auch einen Beitrag zu besseren Wohn- und Lebensbedingungen zu schaffen, unterstützt die IGV Kommunen in der Lärmaktionsplanung mit der Analyse der Lärmbelastungssituationen und der Entwicklung konkreter Maßnahmen.
Berechnung für LDEN nach EU-Umgebungslärmrichtlinie / BUB
(Quelle: Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, 2022; URL: https://www.stadtklima-stuttgart.de/index.php?laerm_laermkartierung_karten_stgt_2022)